5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr 2'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 600.00 -4- c) andere Auslagen Fr. 60.00 Total Fr. 3'160.00 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c) im Gesamtbetrag von Fr. 3'160.00 auferlegt.