Der Beschuldigte wusste, dass er mit diesen Äusserungen das Ehrgefühl des Strafklägers angreift und verfasste bzw. unterzeichnete im Wissen um diesen Umstand das Schreiben vom 15.01.2024 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt. -3- 1.2. Der Beschuldigte erhob am 19. September 2024 (Postaufgabe) Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen mit Verfügung vom 9. Oktober 2024 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens.