3. 3.1. Das beschlagnahmte Motorrad Kawasaki wird den Erben von H._____ auf Verlangen innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils ausgehändigt. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 3.2. Der beschlagnahmte Personenwagen Toyota Land Cruiser wird dem Beschuldigten auf Verlangen innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils ausgehändigt. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 4. 4.1. Die bisher aufgelaufenen obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'594.40 (inkl. Standplatzkosten bis 26. September 2025) werden dem Beschuldigten auferlegt.