Vom Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils bis zum 26. September 2025 sind Standplatzkosten in Höhe von Fr. 2'594.40 aufgelaufen, womit dem Beschuldigten die bisher bekannten Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 6'594.40 aufzuerlegen sind. Die weiteren ab dem 27. September 2025 bis zur Abholung der Fahrzeuge im Berufungsverfahren auflaufenden Standplatzkosten, die dem Beschuldigten ebenfalls vollumfänglich auferlegt werden, sind noch nicht bekannt und werden separat in Rechnung gestellt.