vorliegend somit nicht in Frage. Der heute 74-jährige Beschuldigte ist Rentner und lebt in stabilen familiären und finanziellen Verhältnissen (vgl. Beilage 11 zur Berufungsverhandlung). Er ist seit 44 Jahren mit seiner Ehefrau verheiratet und wohnt mit ihr zusammen in einer Wohnung in Q._____. Das Ehepaar hat einen - 21 -