Protokoll der Berufungsverhandlung S. 23). Sein reiner strafrechtlicher und automobilistischer Leumund weist vor diesem Hintergrund auf eine aussergewöhnliche bisherige Gesetzestreue hin und ist ausnahmsweise leicht strafmindernd zu berücksichtigen. Der Beschuldigte hat nach dem Unfall sofort den Notruf gewählt, den vom Aufprall weggeschleuderten H._____ im Nebel und der Dunkelheit gesucht, ist bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bei diesem geblieben und war darum besorgt, dass dieser aufgrund möglicher Halswirbelverletzungen vorsichtig auf den Rücken gedreht würde (UA act. 202, 408; Protokoll der - 20 -