Der heute 74-jährige Beschuldigte verfügt seit 1970 über einen Führerausweis der Kategorie B (UA act. 198). Er war vor seiner Pensionierung 37 Jahre lang als TCS Patrouilleur und Instruktor tätig (UA act. 479; GA act. 65) und damit den Grossteil seines Erwerbslebens berufsmässig zum Zweck der Pannenhilfe im Strassenverkehr unterwegs, wobei er gemäss seinen Angaben dabei zwischen 1.5 und 2 Millionen Kilometer gefahren sei (UA act. 491; GA act. 66; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 23).