verletzungen von einem mittelschweren bis schweren Verschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass der Beschuldigte durch dieselbe Handlung den Tatbestand der (eventual-)vorsätzlichen Tötung und der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln erfüllt hat, womit der mit der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln einhergehende Gesamtschuldbeitrag aufgrund des sehr engen Zusammenhangs entsprechend geringer zu veranschlagen ist.