abstrakte Gefahr hat sich verwirklicht und er ist frontal mit dem entgegenkommenden Motorradfahrer H._____ kollidiert. Dadurch bestand auch eine naheliegende Gefahr, dass I._____ und J._____, die sich zum Zeitpunkt der Kollision mit ihrem Fahrzeug ungefähr auf gleicher Höhe zum Fahrzeug des Beschuldigten befunden haben, und die Ehefrau des Beschuldigten auf dem Beifahrersitz des Unfallfahrzeugs schwer verletzt oder getötet werden. Neben H.___