111 StGB massgeblich, wenn es um die Festlegung des (objektiven) Schweregrades geht. Dieser bestimmt sich mit anderen Worten anhand aller Tatkomponenten, welche einem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal zuzuordnen sind (Urteile des Bundesgerichts 7B_193/2022 vom 6. Dezember 2023 E. 3.2, 6B_1038/2017 vom 31. Juli 2018 E. 2.6.1).