und J._____ haben sich zum Zeitpunkt der Kollision mit ihrem Fahrzeug ungefähr auf gleicher Höhe zum Fahrzeug des Beschuldigten befunden und waren aufgrund dieser unmittelbaren Nähe einem hohen Risiko ausgesetzt, zum Beispiel durch kollisionsbedingt umgelenkte Fahrzeuge, weggeschleuderte Teile oder ein eigenes abruptes Lenkmanöver infolge Erschreckens in den Unfall involviert und schwer verletzt oder getötet zu werden. Zudem gefährdete der Beschuldigte auch seine Ehefrau G._____, die sich als Beifahrerin im Unfallfahrzeug befunden hat. Nachdem neben dem getöteten H.__