111 StGB besteht echte Konkurrenz, wenn neben der getöteten Person weitere Personen gefährdet wurden, wobei eine erhöhte abstrakte Gefährdung genügt (Urteil des Bundesgerichts 6B_567/2017 vom 22. Mai 2018 E. 3.1). I._____ und J._____ haben sich zum Zeitpunkt der Kollision mit ihrem Fahrzeug ungefähr auf gleicher Höhe zum Fahrzeug des Beschuldigten befunden und waren aufgrund dieser unmittelbaren Nähe einem hohen Risiko ausgesetzt, zum Beispiel durch kollisionsbedingt umgelenkte Fahrzeuge, weggeschleuderte Teile oder ein eigenes abruptes Lenkmanöver infolge Erschreckens in den Unfall involviert und schwer verletzt oder getötet zu werden.