act. 406). Er habe sich kurz überlegt, ob er über Stetten nach Hause fahren soll, denn das sei nicht viel weiter. Er habe es aber leider nicht gemacht und sei ebenfalls in Richtung Künten gefahren (UA act. 480; GA act. 68; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 29, 37). Zudem habe er sich überlegt, anzuhalten, um das andere Fahrzeug wegfahren zu lassen. Dies sei dort aber gefährlich gewesen und es habe nur eine kleine Einfahrt gehabt, wo man hätte einbiegen und kurz warten können (GA act. 68 f.). Nach dem Kreisel sei er wieder etwas näher am vorausfahrenden Fahrzeug gewesen, denn dieses sei sehr langsam gefahren (UA act. 480; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 26).