73), bewusst sein, dass weder er noch ein entgegenkommendes Fahrzeug rechtzeitig abbremsen oder ausweichen könnten und es im Falle von Gegenverkehr unweigerlich zu einer Frontalkollision kommen würde, die tödliche Folgen haben könnte. Bei einer Sichtweite von 30 Metern lag bei den von den Beteiligten gefahrenen Geschwindigkeiten zwischen dem Erkennen des entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers bis zur Kollision maximal rund eine Sekunde (vgl. UA act.