406, 440). Er hätte nicht versucht zu überholen, wenn er die Strasse nicht gekannt und gewusst hätte, dass diese gerade nach Künten verlaufe, denn er überhole in der Nacht nicht, wenn er nicht wisse, wohin die Strasse gehe (UA act. 485). Wenn es dunkel sei, dann sehe man keine Strasse. Aber wenn man wisse, dass die Strasse gerade verlaufe und auf der anderen Seite der Strasse ein Licht sei, dann könne – ausser vielleicht einem Reh oder so etwas, was nicht beleuchtet sei – nichts im Weg sein (UA act. 485).