__ bereits eine Weile ausgesetzt war, dennoch Nebel gesehen hat, zumal die Sinnestäuschung dem Beschuldigten zufolge bereits nach wenigen Sekunden eintrete (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 30). Weiter lässt sich auch nicht schlüssig erklären, wie der Beschuldigte, wenn er anstatt des dichten Nebels nur schwarz gesehen hat, dennoch nach eigenen Angaben ein Licht in einer Entfernung von mehr als 1.5 Kilometern (vgl. UA act. 311) und drei bis fünf Randleitpfosten gesehen haben will, trotzdem jedoch das Licht des entgegenkommenden Motorradfahrers erst unmittelbar vor der Kollision gesehen hat.