Würden die LED-Nebelrück- leuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs – wie vom Beschuldigten behauptet – bewirken, dass er in der Nacht alles nur noch schwarz sehe, erscheint es nicht schlüssig, dass der Beschuldigte bis kurz vor dem Überholmanöver, als er den Nebelrückleuchten des Fahrzeugs des Ehepaars I. und J._____ bereits eine Weile ausgesetzt war, dennoch Nebel gesehen hat, zumal die Sinnestäuschung dem Beschuldigten zufolge bereits nach wenigen Sekunden eintrete (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 30).