Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, er wisse nun, dass die – durch seine Kataraktoperation noch verstärkte – Blendung durch die hellen LED-Nebelrückleuchten des vorausfahrenden Audis des Ehepaars I. und J._____ eine Verwirrung des Gehirns verursacht habe, sodass er den Nebel nicht gesehen, sondern nur schwarz gesehen habe (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 28 ff.).