Protokoll der Berufungsverhandlung S. 26). Er habe daraufhin beschleunigt und als er ungefähr auf der Höhe des anderen Fahrzeugs gewesen sei, habe er ca. 10 Meter vor sich das Licht des Motorradfahrers gesehen und es sei zur Kollision gekommen (UA act. 407 f., 417, 422, 480 f.; GA act. 71 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 26). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, er wisse nun, dass die – durch seine Kataraktoperation noch verstärkte – Blendung durch die hellen LED-Nebelrückleuchten des vorausfahrenden Audis des Ehepaars I. und J.___