dokumentiert. Weiter haben sowohl der Beschuldigte als auch seine als Zeugin befragte Ehefrau, G._____, die sich beim Unfall auf dem Beifahrersitz des Toyota Land Cruiser befand, zwar behauptet, es habe keinen oder nur wenig Nebel gehabt bzw. sie hätten keinen Nebel wahrgenommen (UA act. 420, 438 f., 480, 484, 530 f.; GA act. 69; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 16, 19, 26, 28), jedoch ebenfalls ausgesagt, sie hätten das Licht des Motorrads erst unmittelbar vor der Kollision, «innerhalb der Sekunde, als es knallte» (UA act. 532, vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 16) bzw. etwa 10 Meter vor sich und Millisekunden vor dem Knall (UA act. 417, 422, 435 f., 481, 490;