Mehr sei einfach nicht gegangen, da es ansonsten zu gefährlich gewesen wäre. Lichter habe man auf eine Distanz von etwa 100 Meter gesehen, unbeleuchtete Dinge geschätzt auf etwa 30 bis 35 Meter (Gerichtsakten [GA] act. 53 f.). Der dichte Nebel ist zudem auch durch die Dashcam-Aufnahmen der um 23:56 Uhr bzw. 23:57 Uhr am Unfallort eingetroffenen zweiten und dritten Polizeipatrouille (UA act. 259 ff.) und die zwischen 00:05 Uhr und 00:10 Uhr aufgenommenen Fotos der Unfallstelle (UA act. 210 ff.) dokumentiert.