Die durch den Nebel massiv eingeschränkte Sicht wird auch durch die Aussagen des Polizisten K._____, der mit seinem Kollegen nur wenige Minuten nach dem Unfall, um 23:52 Uhr, am Unfallort eingetroffen war (UA act. 218), bestätigt. Er hat anlässlich seiner Einvernahme als Zeuge vor Vorinstanz ausgesagt, auf der Fahrt vom Posten in Niederrohrdorf bis zum Unfallort sei es durchgehend extrem neblig gewesen. Die Sichtverhältnisse seien sehr schlecht gewesen und sie seien innerorts auf der Landstrasse in Remetschwil höchstens mit 60 km/h gefahren, obwohl sie in solchen Notfällen normalerweise schneller fahren würden. Mehr sei einfach nicht gegangen, da es ansonsten zu gefährlich gewesen wäre.