2.4. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte am 26. November 2022 um ca. 23:45 Uhr mit seinem Toyota Land Cruiser, AG aaa, ausserorts auf der Landstrasse in Remetschwil beim Ortsausgang von Busslingen auf 75 bis 81 km/h beschleunigt und zum Überholen des vor ihm mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 bis 40 km/h fahrenden Personenwagens von I._____ angesetzt hat, worauf er ungefähr auf gleicher Höhe zum Fahrzeug von I._____ auf der Gegenfahrbahn mit dem mit einer Geschwindigkeit von 35 bis 42 km/h auf seinem Motorrad entgegenkommenden H._____ kollidiert ist und H.__