3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 8. April 2025 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. Eventualiter sei er der fahrlässigen Tötung sowie der (fahrlässigen) groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu bestrafen. Zudem stellte er den Beweisantrag, es sei ein augenärztliches oder polydisziplinäres Gutachten zur Einschränkung der Seh- bzw. Wahrnehmungsfähigkeit eines Kataraktlinsenträgers durch LED- Rückleuchten eines vorausfahrenden Fahrzeugs einzuholen sowie seine Ehefrau G._____ zu befragen.