Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A._____ Schadenersatz von Fr. 5'986.75 zu bezahlen. Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte der Privatklägerin A._____ im Übrigen für den aus der Drohung kausal entstandenen Schaden dem Grundsatz nach vollumfänglich haftbar ist. 7.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A._____ eine Genugtuung von Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 14. Februar 2023 zu bezahlen.