_ vom 5. Juni 2024). Weiter war sie Ende des letzten Jahres während rund zweieinhalb Monaten in stationärer Behandlung. Bei ihr wurden eine mittelgradige depressive Episode sowie eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert (Beilage zum Plädoyer der Vertreterin an der Berufungsverhandlung). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte A._____ aus, dass der Beschuldigte ihr ihr Leben kaputt gemacht habe, es ihr gar nicht gut gehe und sie aufgrund dessen nach wie vor in Therapie sei. Sie gehe nach wie vor keiner Arbeitstätigkeit nach, wobei sie aktuell auf der Suche nach einer Anstellung mit einem 20 %-Pensum sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9; S. 13).