_ bisher kaum verändert habe und es sich um ein stationäres Zustandsbild handle, weshalb sie für eine stationäre Behandlung angemeldet worden sei. A._____ leide stark am erlebten traumatischen Ereignis und habe stark ausgeprägte depressive Symptome sowie Angstsymptome und leide an einem ausgeprägten sozialen Rückzug (Beilage 12 an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung). Mit Schreiben vom 14. Mai 2023 führte Dr. med. H._____ aus, dass er bei A._____ eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1 nach ICD-10) diagnostiziert habe, welche mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Vorfall zurückzuführen sei (Beilage 12 zur Eingabe der Privatklägerin A._____ vom 5. Juni 2024).