_ vom 19. Januar 2024 sowie Beilage 12 an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung). Auch wenn diese Angaben mit Zurückhaltung zu würdigen sind, nachdem es sich bei Dr. med. H._____ um den behandelnden Arzt und somit nicht um einen neutralen und unabhängigen Gutachter handelt, so geht aus diesen nichtsdestotrotz hervor, dass sich der psychische Zustand von A._____ bisher kaum verändert habe und es sich um ein stationäres Zustandsbild handle, weshalb sie für eine stationäre Behandlung angemeldet worden sei.