nicht anders wiedergutgemachten Verletzung der Persönlichkeit von A._____ hat diese Anspruch auf eine Genugtuung. Letztgenannte stützt sich zur Begründung ihrer Genugtuungsforderung auf die Ausführungen ihres behandelnden Arztes Dr. med. H._____, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie (Beilage 6 zur Eingabe der Privatklägerin A._____ vom 19. Januar 2024 sowie Beilage 12 an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung).