Somit ist der Beschuldigte zu verpflichten, der Privatklägerin A._____ Schadenersatz von Fr. 5'986.75 zu bezahlen und es ist festzustellen, dass der Beschuldigte der Privatklägerin A._____ im Übrigen für den aus der Drohung kausal entstandenen Schaden dem Grundsatz nach vollumfänglich haftbar ist.