_, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 9. Juni 2023, dass sich A._____ seit dem 28. April 2023 bei diesem in ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung befinde und dass die Behandlung aufgrund des erlebten Vorfalls vom 14. Februar 2023 stattfinde (Beilage 6 zur Eingabe der Privatklägerin A._____ vom 19. Januar 2024). Mit Schreiben vom 14. Mai 2023 führte Dr. med. H._____ aus, dass er bei A._____ eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1 nach ICD-10) diagnostiziert habe, welche mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den besagten Vorfall zurückzuführen sei (Beilage - 24 -