auf den ihr aus der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der Drohung kausal entstandenen künftigen Schaden dem Grundsatz nach für schadenersatzpflichtig erklärt. Weiter hat die Vorinstanz den Beschuldigten dazu verpflichtet, der Privatklägerin A._____ eine Genugtuung von Fr. 8'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 14. Februar 2023 zu bezahlen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, die Zivilklage der Privatklägerin A._____ sei abzuweisen (Berufungserklärung S. 2). Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Privatklägerin A._____ beantragen die Abweisung der Berufung (Berufungsantworten der Staatsanwaltschaft S. 1 und der Privatklägerin A._____ S. 2).