Dem Sachverständigen D._____ zufolge sei mit einer mehrjährigen Behandlungsdauer bis zur Erreichung einer hinreichenden Reduktion des Rückfallrisikos zu rechnen (UA act. 162; Protokoll Berufungsverhandlung S. 30). Der Grundrechtseingriff erweist sich somit aufgrund der zu erwartenden Dauer der stationären therapeutischen Massnahme als schwer.