_ anlässlich der Berufungsverhandlung vom 16. Mai 2025 sein Gutachten ergänzt sowie ausführlich erläutert. Der Beschuldigte hatte die Möglichkeit, dem Sachverständigen an der Berufungsverhandlung Ergänzungsfragen zu stellen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 28 ff.). - 19 -