, weshalb darauf abzustellen ist (vgl. auch die nachstehenden Erwägungen zur Anordnung einer stationären Massnahme). Dem Beschuldigten kann nicht gefolgt werden, wenn er geltend macht, der Sachverständige D._____ sei bei der Erstellung des forensisch-psychiatrischen Gutachtens in Bezug auf die Beurteilung der Schuldfähigkeit fälschlicherweise davon ausgegangen, dass eine Vorbereitung der Tat sowie aggressive Handlungen in der Tatanlaufzeit vorgelegen hätten (Berufungsbegründung S. 11). So bestätigte D.___