In der Folge war sie etwa ein halbes Jahr lang zu 100% krankgeschrieben. Sie befindet sich aufgrund des Vorfalls seit dem 28. April 2023 in ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung, wobei es zu berücksichtigen gilt, dass sie vor dem Vorfall noch nie in psychiatrischer Behandlung gewesen ist. Während rund zweieinhalb Monaten war sie in stationärer Behandlung. Bei ihr wurden eine mittelgradige depressive Episode sowie eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert (Beilagen 4 ff. zur Eingabe der Privatklägerin A._____ vom 19. Januar 2024; GA act. 181 f.; Beilage zum Plädoyer der Vertreterin an der Berufungsverhandlung).