Bei einer Todesdrohung handelt es sich um eine Drohung gegen das höchstwertige Rechtsgut, das Leben, und damit um eine sehr schwerwiegende Drohung. Mit Blick auf das geschützte Rechtsgut kommt erschwerend hinzu, dass der Eintritt der Drohung durch den Einbezug eines Küchenmessers und das gleichzeitige Hinterherlaufen hinter A._____ im Sinne eines eigentlichen Verfolgens eindrücklich unterstrichen worden ist. So hat der Beschuldigte das Küchenmesser nicht bloss in seiner Hand gehalten, als er A._____ nachgegangen ist und ihr gleichzeitig mehrmals verbal angedroht hat, sie zu töten, sondern hat dieses Messer gegen sie gerichtet und damit mehrere Bewegungen in ihre Richtung gemacht.