Sie sei sich sicher gewesen, dass ihre letzte Stunde geschlagen habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6). Der Beschuldigte wusste, dass die vorliegende Todesdrohung geeignet war, A._____ in Todesangst zu versetzen und wollte dies auch, wie bereits dargelegt, um sich dafür zu rächen bzw. seiner Wut Ausdruck zu verleihen, dass er das ihm verschriebene Medikament Novalgin nicht erhalten hat. - 13 -