Dass der Beschuldigte tatsächlich ein Motiv hatte, das Pflegepersonal des Pflegeheim J._____ zu bedrohen, zeigt sich anhand der von ihm selbst getätigten Aussagen. So gab er an, dass ihm eine Ärztin vor dem Vorfall das Medikament Novalgin verschrieben habe, ihm dann aber später mitgeteilt worden sei, dass dieses bestellte Medikament nicht gekommen sei. Er habe jedoch von seinem Zimmer aus zwei Pfleger miteinander sprechen hören, welche gesagt hätten, dass sie es nicht bestellen würden. Er habe sich deshalb nicht ernstgenommen gefühlt. Dies habe ihn beschäftigt und bei ihm eine Wut ausgelöst. Dass es dann letztendlich A.___