ein Küchenmesser in seiner Hand gehalten und damit Bewegungen in ihre Richtung gemacht habe (UA act. 496 ff.). Auch an ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 22. Februar 2023 führte sie aus, der Beschuldigte habe ihr während des Vorfalls mehrmals gesagt, sie werde sterben, er bringe sie um und sie sei tot. Daraufhin habe sie um Hilfe geschrien und dem Beschuldigten gesagt, dass sie die Polizei rufen müsse, wenn er sich nicht beruhige. Der Beschuldigte habe ihr dann erneut gesagt, sie werde heute sterben, er werde sie umbringen, sie sei tot, während er ihr mit dem Messer in der Hand, mit welchem er mehrere Bewegungen in ihre Richtung gemacht habe, nachgegangen sei.