Fragen wirft sodann der Umstand auf, wieso A._____ – wenn sich der Vorfall so, wie von ihr geschildert, zugetragen haben sollte – beim reflexartigen Hochheben ihres linken Armes nicht eine Schnitt- oder erhebliche Abwehrverletzung erlitten hat, als der Beschuldigte versucht haben soll, von oben herab mit einem Messer auf sie einzustechen. Dieser Umstand spricht zumindest gegen eine kraftvoll ausgeführte -9- Stichbewegung, wie sie zu erwarten gewesen wäre, wenn es dem Beschuldigten darum gegangen wäre, A._____ zu töten.