Vielmehr ist bei einer Bedrohungslage, wie sie angeklagt worden ist, das Gegenteil zu erwarten, nämlich eine Aufmerksamkeitsfokussierung auf das Messer. Dieser sogenannte «Waffenfokus» bzw. das «Tunnelgedächtnis» beschreiben das Phänomen, dass die Aufmerksamkeit eines Opfers einseitig auf ein gewisses Objekt oder Kerngeschehen, von welchem die Hauptbedrohung ausgeht, gelenkt wird, und die weiteren Begleitumstände bzw. Kontextereignisse schlechter erinnert werden (LUDEWIG/BAUMER/TAVOR, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern und Staatsanwälten helfen?, AJP 11/2011 S. 1418 f.).