Erst, nachdem sie sich mit zum Boden gesenkten Kopf in einer gebückten Haltung nach hinten in den Gang begeben und danach wieder gerade hingestanden sei, habe sie gesehen, dass der Beschuldigte ein Messer in seiner Hand gehalten habe. Vorher habe sie noch nicht gewusst, dass sie in Gefahr gewesen sei. Sie habe gedacht, der Beschuldigte habe sie schlagen wollen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 f.; S. 10).