Angaben, indem sie zu Protokoll gab, im Zimmer des Beschuldigten kein Messer gesehen zu haben. Sie habe gedacht, es falle von oben herab etwas gegen ihren Kopf, wobei sie jedoch nicht gewusst habe, was dies gewesen sei. Als sie sich mittels einer reflexartigen Bewegung ihres linken Armes gewehrt habe, habe sie nicht gewusst, dass der Beschuldigte etwas in seiner Hand gehalten habe. Dies habe sie nicht gesehen. Erst, nachdem sie sich mit zum Boden gesenkten Kopf in einer gebückten Haltung nach hinten in den Gang begeben und danach wieder gerade hingestanden sei, habe sie gesehen, dass der Beschuldigte ein Messer in seiner Hand gehalten habe.