In Bezug auf das eigentliche Kerngeschehen betreffend den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung führte sie aus, die Zimmertüre aufgemacht und im dunkeln Zimmer gesehen zu haben, dass der Beschuldigte nicht in seinem Bett gewesen sei. Anschliessend habe sie auf ihrer linken Seite etwas wahrgenommen, weshalb sie sich nach links umgedreht habe, um zu sehen, was dort sei, woraufhin sie der Beschuldigte mit dem Messer angegriffen habe.