Gegen 05.10 Uhr habe der Beschuldigte die Glocke erneut geläutet. Sie habe sich dann zuerst zu einer anderen Patientin begeben, woraufhin der Beschuldigte erneut die Glocke betätigt und sie sich zu ihm begeben habe, weil sie nicht gewollt habe, dass er lange warten müsse. In Bezug auf das eigentliche Kerngeschehen betreffend den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung führte sie aus, die Zimmertüre aufgemacht und im dunkeln Zimmer gesehen zu haben, dass der Beschuldigte nicht in seinem Bett gewesen sei.