2.3.3. An ihrer auf Video aufgezeichneten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 22. Februar 2023 führte A._____ aus, dass der Beschuldigte in der Tatnacht um 00.30 Uhr geklingelt habe, woraufhin sie zu ihm ins Zimmer gegangen sei, wo der Beschuldigte nach einer Tablette Dafalgan verlangt habe. Daraufhin sei sie in den ersten Stock zur diplomierten Krankenschwester gegangen und habe bei dieser eine Tablette Dafalgan geholt, welche sie anschliessend dem Beschuldigten gebracht habe. Er habe diese Tablette eingenommen, sich bei ihr bedankt und ihr eine ruhige Nacht gewünscht. Gegen 05.10 Uhr habe der Beschuldigte die Glocke erneut geläutet.