Der Beschuldigte sei ihr mit dem Messer in der Hand gefolgt, sei dann aber bei der Balkontüre stehengeblieben. Dort habe er gedroht: «Chomm, jetzt isch fertig, Du bisch tot, Du wirsch sterbe, Du hesch keine Chance». A._____ habe dann ihre Arbeitskollegin C._____ telefonisch angerufen und sie gebeten, sofort zu ihr zu kommen. C._____ habe sich anschliessend in das Erdgeschoss begeben, wo sie den Beschuldigten mit dem Messer in der Hand erblickt und ihn gefragt habe, was los sei. Er habe nicht geantwortet, sondern habe sich von der Balkontüre entfernt und sich mit dem Messer in der Hand C.__