Schadenersatz von Fr. 5'986.75 zu bezahlen. Schliesslich wurde der Beschuldigte in Bezug auf den aus der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der Drohung kausal entstandenen künftigen Schaden der Privatklägerin A._____ dem Grundsatz nach für schadenersatzpflichtig erklärt und verpflichtet, ihr eine Genugtuung von Fr. 8'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 14. Februar 2023 zu bezahlen.