2. Mit Urteil vom 23. Januar 2024 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten der versuchten vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 111 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB und der Drohung gemäss Art. 180 StGB schuldig und bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Es ordnete gestützt auf Art. 59 StGB eine stationäre therapeutische Massnahme an. Weiter wurde die Einziehung eines beschlagnahmten Messers angeordnet und der Beschuldigte verpflichtet, der Privatklägerin A._____ Schadenersatz von Fr. 5'986.75 zu bezahlen.